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Gesetzbücher

Rechtliches

Einfach und transparent – versprochen!

Hypnose

  • Der*die Klient:in gibt das eindeutige Einverständnis zur Anwendung der Hypnose(therapie).

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  • Die Angebote der Hypnosetherapeut:innen stellen keinen Ersatz für medizinische Diagnosen und Heilbehandlungen durch ausgebildete und anerkannte Ärzt:innen dar. Sie sind vielmehr als ergänzende/komplementäre Anwendung zu verstehen, welche die Selbstheilung fördern können. Die Hypnosetherapeut:innen stellen keine medizinischen Diagnosen. Sie raten ausdrücklich davon ab, schulmedizinische Behandlungen (Medikamente, Therapien) eigenmächtig abzusetzen.

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  • Der*die Klient:in ist verpflichtet, den Besuch der Hypnose-Sitzung vorgängig mit demder behandelnden Ärzt:in und/oder Therapeut:in (insbesondere Psychiater:in oder Psychotherapeut:in) zu besprechen und sicherzustellen, dass aus medizinischer Sicht nichts gegen eine Hypnose spricht.

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  • Der*die Hypnosetherapeut:in legt ein Klient:innen-Dossier an. Die Klient:innendaten werden vertraulich behandelt.​

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